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   OLG Stuttgart, 05.05.1994 - 8 W 315/93   

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https://dejure.org/1994,3114
OLG Stuttgart, 05.05.1994 - 8 W 315/93 (https://dejure.org/1994,3114)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.05.1994 - 8 W 315/93 (https://dejure.org/1994,3114)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Mai 1994 - 8 W 315/93 (https://dejure.org/1994,3114)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 906 § 1004; WEG § 14 Nr. 1
    Verbesserungsanspruch bei Wohnungseigentum

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muß Trittschallschutz in Altbauten dem aktuellen Schallschutzstandard angepaßt werden? (IBR 1995, 156)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1497
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • GemSOGB, 30.06.1992 - GmS-OGB 1/91

    Sondereigentum an bauordnungsrechtswidrig abgeschlossenen Räumen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.05.1994 - 8 W 315/93
    Bei der Aufteilung des Altbaus in Eigentumswohnungen im Jahre 1984 bestand keine Verpflichtung, den Schallschutz auf den neuesten Stand zu bringen (GmS-OGB, NJW 1992, 3290).
  • BayObLG, 20.11.1987 - BReg. 2 Z 91/87
    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.05.1994 - 8 W 315/93
    Insoweit ist auf die in der Rechtsprechung zu planwidrigen Bauten entwickelten Grundsätze zu verweisen (vgl. u. a. BayObLG, NJW-RR 1986, 954; 1988, 587; ZMR 1994, 126; KG, NJW-RR 1991, 1421).
  • KG, 10.07.1991 - 24 W 6574/90

    Verletzung von Gemeinschaftseigentum durch Entfernung einer tragenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.05.1994 - 8 W 315/93
    Insoweit ist auf die in der Rechtsprechung zu planwidrigen Bauten entwickelten Grundsätze zu verweisen (vgl. u. a. BayObLG, NJW-RR 1986, 954; 1988, 587; ZMR 1994, 126; KG, NJW-RR 1991, 1421).
  • BayObLG, 27.03.1986 - BReg. 2 Z 109/85

    Anspruch auf Beseitigung von Fenstern, die im Bauplan nicht vorgesehen waren,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.05.1994 - 8 W 315/93
    Insoweit ist auf die in der Rechtsprechung zu planwidrigen Bauten entwickelten Grundsätze zu verweisen (vgl. u. a. BayObLG, NJW-RR 1986, 954; 1988, 587; ZMR 1994, 126; KG, NJW-RR 1991, 1421).
  • BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 9/92

    Anspruch auf Verbesserung des Schallschutzes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.05.1994 - 8 W 315/93
    Anders wäre es nur, wenn der Ag. durch von ihm zu verantwortende, unsachgemäße Baumaßnahmen den Schallschutz verschlechtert hätte (BayObLG, WuM 1992, 324, 497).
  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 195/11

    Klage eines Wohnungseigentümers gegen den Eigentümer der darüber liegenden

    Eine derartige Verpflichtung sieht das Gesetz indes nicht vor (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 1994, 1497; Klein in Bärmann, aaO, § 14 Rn. 29 mwN).
  • OLG Köln, 30.08.2000 - 16 Wx 115/00

    Einbau eines Elektromotors zum Betrieb der Rolläden

    Selbst wenn es hierdurch - wie der Sachverständige dargelegt hat - zu leichten Resonanzgeräuschen beim Betrieb des Rollladenmotors kommen kann, führt dies nicht zu einer die Grenzen des § 14 Nr. 1 WEG überschreitenden Lärmbeeinträchtigung, zumal nach den Feststellungen des Sachverständigen ein vollständiges Einputzen der Gurtwicklerkästen nach den einschlägigen technischen Vorschriften nicht vorgeschrieben ist und dieser Zustand im übrigen bereits bei der Erstellung des Wohnhauses, d.h. bereits bei Begründung des Wohnungseigentums, vorhanden war und somit von der Antragstellerin als vorgegebener "Standard" der Wohnanlage hinzunehmen ist (vgl. OLG Stuttgart, WE 1995, 24; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 14 Rdn. 37).".
  • OLG München, 09.01.2008 - 34 Wx 114/07

    Wohnungseigentum: Erforderliche Trittschalldämmung bei nachteiliger Veränderung

    Regelmäßig ist ein Wohnungseigentümer nicht verpflichtet, durch nachträgliche Maßnahmen den bestehenden Schallschutz zu verbessern (OLG Stuttgart NJW-RR 1994, 1497).
  • OLG Frankfurt, 28.06.2004 - 20 W 95/01

    Wohnungseigentum: Maßgebliche DIN-Normen bei Veränderungen des Oberbodenbelags

    Zwar ist grundsätzlich bei vertraglicher Einräumung von Sondereigentum nach § 3 WEG der zum Zeitpunkt der Vereinbarung geltende Schallschutzwert maßgeblich und es gibt keine Verpflichtung des einzelnen Wohnungseigentümers, den Schallschutz auf den neuesten Stand zu bringen (OLG Stuttgart -Beschluss vom 05.05.1994- 8 W 315/93- in NJW-RR 1994, 390; Bärmann/Pick/Merle aaO.; Hogen- schurz aaO.).
  • AG München, 28.06.2018 - 484 C 14424/16

    Schlagzeugstudiosus - Zeitlich limitiertes Üben ist hier zulässig

    Eine derartige Verpflichtung sieht das Gesetz indes nicht vor (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 1994, Seite 1497; Klein, in: Bärmann, § 14.
  • OLG Celle, 02.02.2005 - 4 W 4/05

    Nachträglicher Einbau einer verbesserten Trittschalldämmung durch einen

    Der Senat teilt die von den Antragsgegnern angeführte Auffassung des OLG Stuttgart (vgl. NJW-RR 1994, 1497), dass den Erwerbern von Wohnungseigentum anheim gestellt werden kann, ob und in welchem Umfang sie eine Sanierung in den von ihnen erworbenen Altbauwohnungen wünschen.
  • OLG Zweibrücken, 24.10.2002 - 3 W 182/02

    Wohnungseigentum: Wirksamer Mehrheitsbeschluss über bauliche Veränderung;

    Damit ist der Sachverständige rechtsbedenkenfrei davon ausgegangen, dass bei einem - hier für das Rechtsbeschwerdeverfahren zu unterstellenden - unzureichenden Schallschutz Maßnahmen, die die Situation weiter verschlechtern, einen rechtserheblichen Nachteil i.S. der §§ 22 Abs. 1 Satz 2, 14 Nr. 1 WEG begründen können (vgl. BayObLG WE 1994, 147; OLG Stuttgart WE 1995, 24; OLG Köln OLGR 2001, 83, 84).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.2001 - 3 Wx 256/01

    Beachtung der heutigen Normen über den Trittschallschutz bei Aufteilung eines

    Das Landgericht hat in Anlehnung an die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 05.05.1994 (NJW-RR 1994, 1497) zu Recht darauf hingewiesen, dass der Beteiligte zu 5. nicht verpflichtet war, Maßnahmen zur Verbesserung des bestehenden Schallschutzes durchzuführen.
  • OLG Frankfurt, 14.03.2006 - 20 W 45/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Eintritt der Erledigung der Hauptsache; Prüfung der

    Diese Frage spielt nur noch eine Rolle für die nach Billigkeit zu treffende Kostenentscheidung (BayObLG WuM 1998, 512, 513; OLG Hamm FG-Prax 1999, 48, 49; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 44, Rdnr. 102; Palandt/Bassenge: WEG, 64. Aufl., § 43, Rdnr. 20; Demharter ZMR 1987, 201, 202; a. A. OLG Zweibrücken WE 1995, 24; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., Vor §§ 43 ff., Rdnr. 219; Staudinger/Wenzel: WEG, 2005, § 44, Rdnr. 46, Jennissen NZM 2002, 594, 598).
  • LG Halle, 11.08.2009 - 2 T 31/09

    Welcher Trittschallschutz nach Veränderung des Bodenbelags?

    Ausweislich des eingeholten Sachverständigengutachtens entspricht der Trittschallschutz zwar nicht den Anforderungen, die die DIN 4109 in der seit dem Jahr 1989 geltenden Fassung normiert; hingegen kann bei bestehendem unzureichenden Schallschutz trotz eventueller Lärmbelästigungen keine Abhilfe von einem anderen Sondereigentümer verlangt werden, wenn dieser im Übrigen keine die Situation verschlechternden Maßnahmen durchgeführt hat (Oberlandesgericht Stuttgart, WE 1995, 24; Oberlandesgericht Köln, NZM 2001, 135).
  • OLG Düsseldorf, 06.05.2002 - 3 Wx 106/02

    Fristbeginn für sofortige Beschwerde

  • OLG Hamm, 23.12.1996 - 15 W 362/96

    Sondereigentunsfähigkeit bei Terrassen

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